In-vitro-Diagnostica (IVD)
Im Oktober 1998 wurde durch die Europäische Union eine gemeinschaftlich anerkannte Richtlinie für In-vitro-Diagnostika (98/79/EG) erlassen die zu erfüllende Qualitäts- und Sicherheitsstandard festlegt. Für den schweizerischen und europäischen Markt müssen Hersteller bzw. die inverkehrbringenden Unternehmen, die In-vitro-Diagnostika produzieren oder vertreiben, eine Reihe von Anforderungen berücksichtigen.
Betroffen von der EU-Richtlinie 98/79/EG sind Medizinprodukte, die zur In-vitro-Untersuchung menschlicher Blut- und Gewebeproben eingesetzt werden aber nicht unmittelbar mit dem Körper in Kontakt kommen. Dazu zählen beispielsweise Probenbehältnisse, Reagenzien, Reagenzprodukte, Kalibrier- und Kontrollmaterial sowie Analysengeräte.
Diesen Herstellern und inverkehrbringenden Unternehmen bieten wir kompetente Betreuung vom ersten Gespräch bis zur Produktzertifizierung.
Wir unterstützen und beraten Sie bei:
- der Umsetzung der In-vitro-Diagnostika Richtlinie 98/79/EG
- der Klassifizierung von In-vitro-Diagnostika
- der Planung und Durchführung von Risikoanalysen (ISO 14971)
- dem Erstellen der technischen Dokumentation (sogenannte Technical File)
- dem Erstellen von Bedienungsanleitungen
- der Ermittlung der anwendbaren harmonisierten Normen
- der Ermittlung der notwendigen Prüfungen
- der Auswahl des Konformitätsbewertungsverfahrens
- der Auswahl einer «benannten Stelle» (Notified Body)
- der Begutachtung der bestehenden Dokumente und Systeme
- dem Erstellen und Implementieren der Qualitätsmanagementdokumentation
- der Vorbereitung auf die CE-Zertifizierungen
- der Klassifizierung von In-vitro-Diagnostika