Qualitätssicherung gemäss Anhang X
Die neue Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG bietet als Novum Herstellern, welche so genannte «Anhang IV»-Maschinen herstellen, die Möglichkeit, das Konformitätsbewertungsverfahren nach Anhang X «Umfassende Qualitätssicherung» zu wählen, falls für die entsprechende Maschine eine entsprechende harmonisierte Typ-C-Norm existiert.
Wir beraten und unterstützen Sie als Hersteller solcher Maschinen bei dem Aufbau eines richtlinien-konformen Qualitätssicherungssytems.