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CE-Konformität

Der Hersteller muss vor dem Inverkehrbringen und/oder Inbetriebnahme einer Maschine

sicherstellen, dass die Maschine die im Anhang I der Maschinenrichtlinie aufgeführten, für sie geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt
sicherstellen, dass die in Anhang VII Teil A genannten technischen Unterlagen verfügbar sind.


Unsere Spezialisten unterstützen Sie bereits in der Entwurfsphase, dass Sie als Hersteller das CE-Zeichen schliesslich guten Gewissens anbringen können.