CE-Konformität
Der Hersteller muss vor dem Inverkehrbringen und/oder Inbetriebnahme einer Maschine
- sicherstellen, dass die Maschine die im Anhang I der Maschinenrichtlinie aufgeführten, für sie geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt
- sicherstellen, dass die in Anhang VII Teil A genannten technischen Unterlagen verfügbar sind.
Unsere Spezialisten unterstützen Sie bereits in der Entwurfsphase, dass Sie als Hersteller das CE-Zeichen schliesslich guten Gewissens anbringen können.