Die Maschinenrichtlinien RL 98/37/EG
Fachartikel zum Thema
Betriebsanleitungen (PDF 116KB)
CE Kennzeichnung Maschinen (PDF 234KB)
Die neue Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG (PDF 267KB)
Risikoanalyse / Risikobeurteilung (PDF 117KB)
Risikoanalyse / Risikobewertung (PDF 145KB)
Risikomanagement und Supply Chain Security (PDF 204KB)
Diese Richtlinie gilt für folgende Erzeugnisse:
- Maschinen
- auswechselbare Ausrüstungen
- Sicherheitsbauteile
- Lastaufnahmemittel
- Ketten, Seile und Gurte
- abnehmbare Gelenkwellen
- unvollständige Maschinen (Teilmaschinen)
- auswechselbare Ausrüstungen
Damit Hersteller solcher Erzeugnisse die notwendige CE-Kennzeichnung (die Ausnahme bilden die unvollständigen Maschinen) anbringen dürfen, müssen diese den dokumentierten Nachweis erbringen, dass sie das entsprechende Konformitätsbewertungsverfahren vollumfänglich angewendet haben und das Produkt die im Anhang I der Richtlinie aufgeführten grundlegenden Sicherheit- und Gesundheitsanforderungen erfüllt.
Unsere Spezialisten beraten und unterstützen Maschinenhersteller damit ihr Produkt auf dem europäischen Binnenmarkt erfolgreich und sicher in Verkehr gebracht werden kann.