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Die Maschinenrichtlinien RL 2006/42/EG

Fachartikel zum Thema
Betriebsanleitungen (PDF 68KB)
CE Kennzeichnung Maschinen (PDF 63KB)
CE Kennzeichnung MDD (PDF 59KB)
Betriebs-und Sicherheitshandbuch Frei- und Hallenbäder (PDF 63KB)
IKS (PDF 85KB)
Riskomanagement (PDF 79KB)
Risikomanagement und Supply Chain Security (PDF 137KB)

Diese Richtlinie gilt für folgende Erzeugnisse:

Maschinen
auswechselbare Ausrüstungen
Sicherheitsbauteile
Lastaufnahmemittel
Ketten, Seile und Gurte
abnehmbare Gelenkwellen
unvollständige Maschinen (Teilmaschinen)


Damit Hersteller solcher Erzeugnisse die notwendige CE-Kennzeichnung (die Ausnahme bilden die unvollständigen Maschinen) anbringen dürfen, müssen diese den dokumentierten Nachweis erbringen, dass sie das entsprechende Konformitätsbewertungsverfahren vollumfänglich angewendet haben und das Produkt die im Anhang I der Richtlinie aufgeführten grundlegenden Sicherheit- und Gesundheitsanforderungen erfüllt.

Unsere Spezialisten beraten und unterstützen Maschinenhersteller damit ihr Produkt auf dem europäischen Binnenmarkt erfolgreich und sicher in Verkehr gebracht werden kann.