Die Maschinenrichtlinien RL 2006/42/EG
Fachartikel zum Thema
Betriebsanleitungen (PDF 68KB)
CE Kennzeichnung Maschinen (PDF 63KB)
CE Kennzeichnung MDD (PDF 59KB)
Betriebs-und Sicherheitshandbuch Frei- und Hallenbäder (PDF 63KB)
IKS (PDF 85KB)
Riskomanagement (PDF 79KB)
Risikomanagement und Supply Chain Security (PDF 137KB)
Diese Richtlinie gilt für folgende Erzeugnisse:
- Maschinen
- auswechselbare Ausrüstungen
- Sicherheitsbauteile
- Lastaufnahmemittel
- Ketten, Seile und Gurte
- abnehmbare Gelenkwellen
- unvollständige Maschinen (Teilmaschinen)
- auswechselbare Ausrüstungen
Damit Hersteller solcher Erzeugnisse die notwendige CE-Kennzeichnung (die Ausnahme bilden die unvollständigen Maschinen) anbringen dürfen, müssen diese den dokumentierten Nachweis erbringen, dass sie das entsprechende Konformitätsbewertungsverfahren vollumfänglich angewendet haben und das Produkt die im Anhang I der Richtlinie aufgeführten grundlegenden Sicherheit- und Gesundheitsanforderungen erfüllt.
Unsere Spezialisten beraten und unterstützen Maschinenhersteller damit ihr Produkt auf dem europäischen Binnenmarkt erfolgreich und sicher in Verkehr gebracht werden kann.