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Die Maschinenrichtlinien RL 98/37/EG

Fachartikel zum Thema
Betriebsanleitungen (PDF 116KB)
CE Kennzeichnung Maschinen (PDF 234KB)
Die neue Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG (PDF 267KB)
Risikoanalyse / Risikobeurteilung (PDF 117KB)
Risikoanalyse / Risikobewertung (PDF 145KB)
Risikomanagement und Supply Chain Security (PDF 204KB)

Diese Richtlinie gilt für folgende Erzeugnisse:

Maschinen
auswechselbare Ausrüstungen
Sicherheitsbauteile
Lastaufnahmemittel
Ketten, Seile und Gurte
abnehmbare Gelenkwellen
unvollständige Maschinen (Teilmaschinen)


Damit Hersteller solcher Erzeugnisse die notwendige CE-Kennzeichnung (die Ausnahme bilden die unvollständigen Maschinen) anbringen dürfen, müssen diese den dokumentierten Nachweis erbringen, dass sie das entsprechende Konformitätsbewertungsverfahren vollumfänglich angewendet haben und das Produkt die im Anhang I der Richtlinie aufgeführten grundlegenden Sicherheit- und Gesundheitsanforderungen erfüllt.

Unsere Spezialisten beraten und unterstützen Maschinenhersteller damit ihr Produkt auf dem europäischen Binnenmarkt erfolgreich und sicher in Verkehr gebracht werden kann.